In Paragraph 11 (Vorstand) unserer Satzung ist geregelt, dass die Mitglieder des Vorstands untereinander die Verteilung der Zuständigkeitsbereiche regeln. Diese werden in einem Geschäftsverteilungsplan festgehalten, der hiermit fristgerecht über diese Homepage-Veröffentlichung zugänglich gemacht wird (bitte den untenstehenden Link nutzen).

Der jeweils aktuelle Geschäftsverteilungsplan ist unter dem Hauptmenüpunkt "Organisation" einzusehen.

Link zum TSF Organigramm/Geschäftsverteilungsplan mit Stand Feb. 2023

Zusätzliche Informationen